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Landtag Rheinland-Pfalz Drucksache 13/1005

 

Antwort des Ministers des Innern vom 17.1.97

bezügl. der Anfrage 526 des Abgeordneten Dietmar Rieth

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

im Landtag Rheinland Pfalz

13. Wahlperiode 19.12.1996

 

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dietmar Rieth (BUNDN1S 90/DIE GRÜNEN)

Rückstände von TNT in Milch aus Hallschlag und Untersuchungen der Humboldt-Universität, Berlin (I)

Im Spätherbst 1995 hatte ein anonymer Anrufer gegenüber einer Molkerei in der Hocheifel behauptet, Milch von Landwirten im Umfeld der Rüstungsaltlast Hallschlag sei durch Rückstände aus dem Sprengstoff Trinitrotoluol (TNT) belastet.

Bei aus Milchbehältern und direkt beim Melken entnommenen Proben ergaben sich bei der Untersuchung in einem privaten Labor bei Berlin nachweisbare TNT-Gehalte.

Zur gleichen Zeit wurde, vermutlich unabhängig davon, seitens der Humboldt-Universität Berlin, der von Rindern beweidete ehemalige Verrieselungshang damaliger sprengstoffhaltiger Abwässer beprobt und ehemalige Abwasserkanäle durchspült, wobei sich zeigte, daß kontaminierte Abwässer aus dem Werksgelände bis heutzutage hangwärts in Vorfluter und Bäche abfließen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Behörde wurde, wann, von der Molkerei oder anderen Personen benachrichtigt und hatte, wann, veranlaßt, daß die Milch nach dem anonymen Anruf, über welchen Zeitraum, nicht in der Molkerei verwendet, sondern als unbrauchbar verworfen wurde?

2. Wer war entschädigungspflichtig geworden und wie hoch war die, durch wen, an die Molkerei oder Landwirte bezahlte Summe?

3. Wie erklärt die Landesregierung, daß zahlreiche Proben aus dem Bereich um Hallschlag laut dem Berliner Fachlabor mit TNT belastet waren, gleichermaßen, wie eine eingesandte Probe die glaubhaft von Kühen aus dem Hunsrück stammte?

4. Wieviele Beprobungen wurden, wann, auf dem Verrieselungshang, mit welchem Ergebnis durchgeführt und wurde das Untersuchungsraster darauf verkleinert und detailliert mit welchem Ergebnis weiter untersucht?

5. Welche Behörden hatten von dem anonymen Anruf erfahren und waren auf Bitten der betroffenen Molkerei und der Landwirte an der ,,stillschweigenden Behandlung" des Vorgangs mitbeteiligt?

6. Zu welchem Zeitpunkt wurde, durch wen und mit welchem Ergebnis, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um einen Schädiger zu ermitteln?

7. Teilt die Landesregierung die bei betroffenen AnwohnerInnen verbreitete Meinung, es könnte sich um eine gezielte und zweckgerichtete Aktion gehandelt haben, größere als bisher abgesperrte Gebiete aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen bzw. einer Untersuchung und anschließenden Behandlung zuzuführen?

Dietmar Rieth

 

Landtag Rheinland-Pfalz Drucksache 13/1005

Antwort des Ministers des Innern vom 17.1.97

Rückstände von TNT in Milch aus Hallschlag und Untersuchungen der Humboldt-Universität Berlin I

"Nach Informationen der Bezirksregierung Trier durch die Milchunion Hocheifel über einen anonymen Anruf wurde von der Kreisverwaltung Daun am 26.10.1995 eine Milchprobe bei einem betroffenen Landwirt gezogen und ein privates Labor, das auch Bodenproben für die Landesregierung analysierte, beauftragt, diese Proben auf TNT zu untersuchen. Gemäß dem vorläufigen Ergebnis, das am 07.11.1995 vorlag, bestand der Verdacht, daß die Milch geringe Spuren von TNT enthielt. Die Bezirksregierung Trier hat daraufhin die Anlieferung der betroffenen Milch aus Hallschlag aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes untersagt.

zu 2

Obwohl kein Rechtsanspruch vorlag, wurden die betroffenen Landwirte aus Billigkeitsgründen angemessen entschädigt. Über die Höhe der Entschädigung kann aus Gründen des Datenschutzes keine Aussage gemacht werden.

(Anmerkung: etwa 100 000 DM - einhunderttausend - wurden gezahlt!!!)

Zu 3.:

Zur genaueren Untersuchung wurden sodann unter streng kontrollierten Bedingungen drei Milchproben aus der Umgebung der Räumstelle Hallschlag und eine aus einem weit entfernt gelegenen Gebiet (Cochem-Zell) gezogen und dem Berliner Labor zur Analyse übersandt. In allen vier Proben fand das Labor vermeintliche Kontamination durch TNT in geringen Konzentrationen, Es lag daher der Verdacht nahe, daß es sich dabei um falsch-positive Befunde handelt. Das Chemische Untersuchungsamt Trier konnte nachweisen, daß die von dem besagten Berliner Labor ermittelten Gehalte unter der tatsächlich erreichbaren Bestimmungsgrenze lagen. Der Grund für die falsch-positiven Ergebnisse des Berliner Labors lag darin, daß dort natürlicherweise in der Milch vorkommende Bestandteile fälschlicherweise als TNT identifiziert wurden.

Zu 4

Von dem anonymen Anrufer hatten die obersten Landesbehörden, die Bezirksregierung Trier und die zuständige Kreisverwaltung Daun Kenntnis. Am 10.11.1995 informierte die Pressestelle der Bezirksregierung Trier die Medien über den Sachstand. Angesichts der Tatsache, daß die bis dahin bekannten Sachverhalte noch unzureichend waren und abschließende Untersuchungsergebnisse noch nicht vorlagen, wurde von den Medien auf eine Berichterstattung verzichtet. Am 06.12.1995 und am 07.12.1995 wurden durch das Chemische Untersuchungsamt Trier und das Berliner Labor nach Korrektur der dortigen analytischen Fehler Ergebnisse vorgelegt wonach in keiner der untersuchten Milchproben TNT in nachweisbarer Menge enthalten war Die Milch der betroffenen Erzeuger wurde sofort wieder zur Anlieferung freigegeben. Für die weitere Information der Öffentlichkeit wurde angesichts des Umstand daß der Vorgang auf einer fehlerhaften Analyse beruhte, keine Veranlassung gesehen.