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D a g m a r N o w a r a

Rechtsanwältin

 

Bahnhofstr. 22, 54587 Birgel Birgel, den 25.2.99

Staatsanwaltschaft Telefon : 06597/960311

Trier Telefax : 06597/960312 Irminenfreihof 10 Kreissparkasse Daun

Kto.Nr.: 3500626

54290 Trier BLZ : 586 512 40

 

 

 

Strafanzeige gegen unbekannt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich unter Vorlage der auf mich lautenden Vollmacht an, daß ich die rechtlichen Interessen des Herr Gunther Heeerwagen, Haupstr. 32, 54587 Birgel, vertrete.

Mein Mandant hat mich beauftragt

S t r a f a n z e i g e

sowie

S t r a f a n t r a g

gegen

Unbekannt

zu stellen.

Der Strafvorwurf , der getätigt wird, ist insbesondere auf

Verunreinigung eines Gewässers gem. § 324 StGB

Und

Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB

Sowie aus allen anderen Gründen, die sich aus den nachstehenden Sachverhalt ergeben, gerichtet.

Sachverhalt:

Bezüglich einer am 17.09.1998 gestellten Strafanzeige teilt die Staatsanwaltschaft Trier unter Aktenzeichen: 8007 JS 025243 1 98 mit Datum vom 11.01.1999 eine Einstellung des Verfahrens gegen Mitarbeiter der Wasserbehörden in Trier mit.

Die Wasserbehörde, Staatliches Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft, ist eine am Ort der Bezirksregierung Trier angesiedelte Behörde.

Es mag die Feststellung der STA Trier durchaus zutreffen:

"Tatsächlich ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen zwar TNT— haltiges Wasser von dem Werksgelände der ehemaligen Munitionsfabrik Hallschlag in den nahegelegenen Bach, sowie in das angrenzende Gelände gelaufen, den Mitarbeitern der Wasserbehörden kann jedoch insoweit ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden."

Anders sieht es jedoch bei den Fachabteilungen aus, die originärer Bestandteil der Bezirksregierung sind.

Diese Abteilungen verantworten die Kampfmittelräumung auf dem Gelände der Rüstungsaltlast und die durchgeführten Erdbewegungen.

Wohl als Zeugen in o.g. Verfahren gehört, räumen diese Abteilungsmitarbeiter der "Bezirksregierung Trier" ein:

"Der Bezirksregierung ist bekannt, daß nach wie vor TNT-haltiges Wasser aus dem ehemaligen Werksgelände austritt und dieses nicht ungereinigt abgeleitet werden darf. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Sanierung der ehemaligen Munitionsfabrik ein Rückhaltebecken errichtet, aus welchem mit Hilfe einer Pumpe das Wasser wieder in das Gelände zurückgepumpt wird. Das derzeitige Becken stellt ein Provisorium dar, an dessen Stelle künftig ein Sammelbecken treten soll, welches an eine Filteranlage angeschlossen sein wird. Über diese Filteranlage soll das TNT-haltige Wasser vor dem Ableiten gereinigt werden. Daß derzeit trotz des Rückhaltebeckens noch TNT-haltiges Wasser aus dem Gelände der ehemaligen Munitionsfabrik (insb. bei starken Regenfällen) austritt ist darauf zurückzuführen, daß die Anlage, wie bereits geschildert, erst provisorisch errichtet und die Aufschüttung der Böschung nicht völlig dicht ist.

Die Errichtung des Sammelbeckens ist jedoch durch die Gesamtplanung der Sanierung rechtlich abgedeckt. Ein Schuldvorwurf kann den Mitarbeitern der zuständigen Behörde daher nicht gemacht werden."

Die der Strafanzeige meines Mandanten vom 17.9.1998 zugrundeliegenden Wasseraustritte haben sich, nach jetzt vorgetragenen Einlassungen der Bezirksregierung, so auch auf einer Pressekonferenz des Herrn Regierungspräsidenten Heinrich Studentkowski in Jünkerath am 20.1.1999 "mehrfach und wiederholt" ereignet.

Der für die Rüstungsaltlast in Hallschlag verantwortliche Abteilungsdirektor in der Bezirksregierung Trier, Manfred Bitter, erklärte am gleichen Ort auf Nachfrage eines Journalisten (Karl-Heinz Adamek Radio-RPR), für meinen Mandanten erstaunlich, daß die Arbeiten der "Deckelung" bereits seit 1996 eingeleitet und aus den genannten Mitteln bereits 8 Millionen verausgabt seien.

(Überprüfung anhand von Haushaltsansätzen)

Dementgegen steht, daß ein Beschluß der rlp. Landesregierung zur "Deckelung" erst nachweislich im Juli 1997 gefaßt, und die Zuständigkeit dafür (Federführung) erst dann vom Innenministerium an die Bezirksregierung Trier übertragen wurde.

Seinerzeit (1995/96) waren noch Versuche mehrerer Firmen zur beabsichtigten TNT-Elimination und Bodenreinigung auf dem Gelände durchgeführt. Eine Abdeckung und Belassung der Schadstoffe war seinerzeit noch nicht erwogen.

Allerdings ist der Bezirksregierung Trier bereits nach dem am 29.11.1995 durchgeführten Färbeversuch mittels fluoreszierendem Tracer durch Mitarbeiter der Humboldt-Universität zu Berlin und Presseberichte (Kölnische Rundschau vom 30.11.1995 "Kanalisation getestet "See zeigte grüne Färbung" / Eifel-Journal vom 7.12.1995 "Neues aus Hallschlag" ) bekannt, daß erheblich kontaminiertes Wasser aus dem Werksgelände kontinuierlich das Gelände Richtung Vorfluter und Kronenburger-See verließ und verläßt.

Von den Wissenschaftlern wurden seinerzeit labormäßige Standardüberprüfungen auf diverse Sprengstoffe durchgeführt.

Es wurde bereits damals erkannt, daß die Höhe der Werte geeignet ist, ein Gewässer nachhaltig zu schädigen.

Nachdem die Behörde ab August 1998 jegliche Kontamination über Monate ableugnete, änderte sich das nach dem durch meinen Mandanten veranlaßte Tätigwerden der Kriminalpolizei am 13.12.1998.

Die gleiche Behörde hatte in der ersten Dezemberhälfte noch verlautbart: "Jedenfalls können wir guten Gewissens behaupten, daß noch kein Tropfen kontaminiertes Wasser das Gelände der Munitionsfabrik verlassen hat. An neun Stellen wird dies ständig kontrolliert" (Zitat aus: Grenz-Echo vom 11.12.1998)

Daraufhin wurden, da die Bezirksregierung alles mögliche unternommen hat, das Austreten sprengstoffkontaminierten Wassers als unglaubwürdig darzustellen, von meinem Mandanten am 13.12.98 eigenständige Messungen mittels TNT-Schnelltest durchgeführt und nach positivem Ergebnis die Strafverfolgungsbehörden in Form der Kriminalpolizei eingeschaltet.

Die, durch die Kriminalpolizei in Anwesenheit meines Mandanten entnommenen Proben wurden verworfen.

Die am folgenden Tag am 14.12.1998 wiederholten Probeentnahmen durch die Bezirksregierung Trier erfolgten zwar im Beisein der Kripo, aber nicht unter deren Federführung.

In der Presseerklärung Nr. 83 der Bezirksregierung Trier vom 22.12.1998 werden dann sogar "frühere" Messungen von 12 mg TNT (Sprengstoff) in diesem Abfluß eingeräumt.

Obwohl der Bezirksregierung seit Jahren bekannt war, daß, wie sie ab diesem Zeitpunkt gegenüber der Staatsanwaltschaft Trier einräumt, daß "nach wie vor TNT-haltiges Wasser aus dem ehemaligen Werksgelände austritt und dieses nicht ungereinigt abgeleitet werden darf" und deren Mitarbeiter durch die Beschäftigten der Räumfirma Tauber, besonders deren Arbeitsschutz-Chemiker Dr. Wolfgang Seidel mehrfach auf vorliegende Kontaminationen hingewiesen worden war, hat die Bezirksregierung nichts unternommen, den Mißstand innerhalb angemessener Frist abzustellen. Im Gegenteil, es wurde "versäumt" Proben in einem zu solchen Untersuchungen qualifizierten Labor, als Kontrolluntersuchung, durchzuführen.

Eine solchen Ansprüchen entsprechende Analytik wurde erstmals bei den am 14.Dezember 1998 entnommenen Proben durch die Firma Fresenius vorgenommen.

Der Bezirksregierung Trier war darüber hinaus mindestens seit dem 28.11.1995 bekannt, daß der unterirdische Abfluß Richtung Seifenbach nicht voll durchlässig, bzw. die Rohrmuffen undicht waren und deshalb kontaminiertes Wasser bereits auf dem Hanggrundstück des Landwirts Manfred Haep versickerte, bevor es den Seifenbach erreichen konnte.

Es ist nicht auszuschließen, daß die Bezirksregierung aus diesem Grund, die ansich niedrigen gemessenen Werte (22 bis 25 Millionstel Gramm) im Seifenbach, in ihrer Presseerklärung vom 22.12.1998 ausdrücklich betont.

Unmittelbar nach Aktivitäten der Kripo ab Mitte Dezember 1998 erfolgte noch vor Weihnachten durch eine Baufirma der Einbau eines Revisionsschachtes in diese besagte Ableitung Richtung Seifenbach.

Bereits seit 1996 gab es Probleme mit der Führung des Oberflächenwassers aus mit Sprengstoffen kontaminierten Bereichen. Der Mitarbeiter der Humboldt-Universität zu Berlin, Dr. Frank Riesbeck, erwähnte dies in Gesprächen mit meinem Mandaten. Nach dem Färbeversuch im November 1996 hat er, wie er meinem Mandanten im Februar 1997 auf einer Rüstungsaltlastenfortbildungsveranstaltung mitteilte, die entsprechenden Dienststellen über seine Besorgnis und den gesetzwidrigen Zustand unterrichtet. Seine Vorschläge waren, (dringlich!), größere Rückhaltebecken für kontaminiertes Oberflächenwasser zu errichten und den Abfluß in Gewässer zu verhindern.

Entsprechende Arbeiten konnten durch meinen Mandanten allerdings in der Folgezeit nicht beobachtet werden.

Darüber hinaus traten bereits 1996 und 1997 nach Abholzungen auf dem Gelände im nördlichen Bereich Wasserhaltungsprobleme auf.

Die Mitarbeiter der Firma Tauber haben sich bei der Weiterführung der Arbeiten, die sie nicht als dem Stand der Technik entsprechend einordneten, nur der ausdrücklichen Weisung der Bezirksregierung gebeugt und mehrfach vor austretenden, das Gelände verlassenden Kontaminationen durch ihre Arbeiten gewarnt.

Im August 1998 maß der Chemiker der Firma Tauber, Dr. Wolfgang Seidel, wiederum erhöhte Werte für Sprengstoffe, besonders in Sedimenten. Darauf wies er Mitarbeiter der Bezirksregierung hin. Obwohl sein Labor nicht zur Durchführung von Standarduntersuchungen ausgerüstet ist, wurden seitens der rheinland-pfälzischen Behörden keine Analysen bei entsprechend befähigten Labors in Auftrag gegeben.

Untersuchungen der, durch meinen Mandanten benachrichtigten NRW-Behörden, Ende November 1998 im Kronenburger-See, waren allerdings negativ, was nach derzeitiger Erkenntnis meines Mandanten, neben einem erheblichen Verdünnungseffekt, darauf zurückzuführen ist, daß infolge der undichten Ableitung über das Grundstück des Bauern Haep kontaminiertes Wasser in den Untergrund versickert ist.

Die Planungen und Handlungen der Behörden berufen sich seit über zehn Jahren auf das POG. Ein formelles Verfahren ist bisher lediglich für die Einleitung des nach Abschluß aller Maßnahmen gereinigten Wassers in Vorfluter seit dem Sommer 1998 eingeleitet.

Genehmigungen sind bisher nicht erteilt.

Oberflächenwasser, dessen Kontamination nur infolge laufender Meßüberprüfungen als unbedenklich eingestuft werden könnte, wird nach wie vor mittels Pumpen zurückbefördert und auf dem Gelände versickert, bzw. Richtung Rügelseifen abgeleitet.

Laut "Explosivstofflexikon", herausgegeben vom Bundesumweltamt, werden max. 1 mg TNT/Liter als fischtoxisch beschrieben.

Die Bezirksregierung hatte gemessene Werte von 12 mg TNT/Liter eingeräumt.

Sedimentsuntersuchungen an den Versickerungsstellen (Pumpwasserversickerung) und auf den Weiden des Landwirtes Kießling wurden seitens der Bezirksregierung Trier nicht veranlaßt, obwohl Dr. Seidel mehrfach auf meßbare Sprengstoffablagerungen in vorher bei der Bearbeitung untersuchten und nachweislich nicht kontaminierten Bereichen hingewiesen hatte.

Als Zeugen für geschilderte Sachverhalte werden benannt:

1. Dr. Frank Riesbeck, Landwirtschaftliche Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6 , 10117 Berlin

2. Dr. Kamps beauftragt durch 1.

3. Willi Wehrhausen, staatl. Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Trier

Über Firma Herbert Tauber, Virnkamp 26, 48157 Münster

oder Baustelle Hallschlag, Auf der Kehr.

1. Dr. Wolfgang Seidel

2. Jakob Müller, Baustellenleiter, Feuerwerker

(Nowara)
Rechtsanwältin

 

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Frau Rechtsanwältin

Dagmar Nowara

Bahnhofstr. 22

54587 Birgel

Staatsanwaltschaft

Trier

Irminenfreihof 10

54290 Trier

Durchwahl: 06 51/ 4 66 -

Postbank Ludwigshafen 305

Konto: 279 01 679 BLZ: 545 100 67

Aktenzeichen: 8150 UJS 2665/99

Datum: 04.05.99/Ge

 

 

 

Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen: Verunreinigung eines Gewässers

Ihre Strafanzeige vom 25.02.1999 im Namen Ihres Mandanten Gunther Heerwagen

 

 

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

das Verfahren wurde gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da offensichtlich eine Straftat nicht vorliegt.

 

Ausweislich einer bei der Bezirksregierung Trier eingeholten,

nicht widerlegbaren Auskunft stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

 

Das Land Rheinland-Pfalz räume seit dem Jahr 1991 das Gelände der ehemaligen Munitionsfabrik bei Hallschlag mit großem personellen und finanziellen Aufwand. Bislang seien ca. 52 Millionen DM verausgabt worden.

Nachdem in dem nicht mit Schadstoffen kontaminierten Bereich von ca. 15 ha das Gelände grundsätzlich bis zu einer Tiefe von ca. 1 m Munition geräumt worden sei, sei zu entscheiden gewesen, wie in dem mit Schadstoffen belastenden Teil des Geländes vorzugehen sein würde. Im Juli 1997 habe die Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf Vorschlag der Bezirksregierung Trier eine Modifizierung und Beschleunigung des bis dahin bestehenden Räumkonzeptes beschlossen, das neben einer flächendeckenden Tiefenentmunitionierung die Behandlung schadstoffbelasteter Bodenmassen beinhaltet habe. Nach dem neuen Konzept würde das ehemalige Fabrikgelände nur insoweit tiefenentmunitioniert, als das Erdreich nicht mit Schadstoffen belastet sei. Die restliche mit Schadstoffen kontaminierte Fläche von ca. 15 ha würde oberflächig auf Munition abgesucht und geräumt. Im Anschluss hieran solle diese Fläche mit einer Grabungssperre aus verzinktem Draht, sowie einer Bodenabdeckung von ca. 50 cm Stärke versehen werden. Der Oberflächen- und Zwischenabfluss würde gefasst und anfallendes kontaminiertes Wasser gereinigt. Mit dieser Sicherungsvariante erübrigten sich weitere großflächige Bodeneingriffe in dem mit Schadstoffen belasteten Teil des Geländes. Die vorgesehene Maßnahme könne insbesondere auch unter Umweltgesichtspunkten verlässlicher geplant und risikoloser durchgeführt werden als das ursprüngliche Konzept. Dieses Konzept sei damit nicht nur geeignet die von dem alten Fabrikgelände ausgehende Gefährdung von Mensch und Umwelt zu beherrschen; es sei auch wirtschaftlicher als die ursprünglich ins Auge gefasste Tiefenräumung mit Bodenreinigung. Die Kosteneinsparung hierzu betrage je nach den seinerzeit geprüften Reinigungsvarianten zwischen 25 und 70 Millionen DM.

 

Nachdem die Abwicklung des Projekts bis zum Juli 1997 im wesentlichen durch eine beim Ministerium des Innern und für Sport installierte interministerielle Arbeitsgruppe erfolgt sei, sei sodann die Federführung für das Projekt auf die Bezirksregierung Trier übertragen worden. Diese habe einen Mitarbeiter des ehemaligen Staatsbauamtes Trier mit der Projektleitung beauftragt. Darüberhinaus würde das Projekt gesteuert durch einen bei der Bezirksregierung gebildeten Projektrat. Dieser Projektrat bestünde im wesentlichen aus verantwortlichen Mitarbeitern aus den Bereichen Kampfmittelräumung und Umwelt.

Die wasserwirtschaftliche Situation am Altstandort Hallschlag sei sehr komplex und dadurch gekennzeichnet, daß sowohl Teile des alten (noch aus den Zeiten des Werkbetriebs stammenden Enwässerungssystems), als auch neue Entwässerungsmaßnahmen nebeneinander bestünden. Mittels eines Färbeversuchs sei im November 1996 festgestellt worden, dass zwischen Teilen der Werkskanalisation, die noch Wasser führten, und dem Seifenbach eine unmittelbare Verbindung bestünde.

Der erwähnte Messwert von 12 mg pro Liter Nitroaromaten (29.05.1996) beziehe sich auf eine Wasserprobe aus dieser Kanalisation. Dieser extrem hohe Wert sei in der Folgezeit nicht mehr gemessen worden. Die Untersuchungen seien durch das analytische Zentrum Berlin erfolgt, ein fachlich qualifiziertes und anerkanntes Labor. Messwerte des Institutes Fresenius für den Seifenbach lägen vom Dezember 1998 vor und zeigten Gehalte um 0,02 mg pro Liter Nitroaromaten. Bereits 1996 habe die Bezirksregierung gewässerökologische Untersuchungen im Seifenbach, Rügelbach und Fangbach vornehmen lassen. In dem Gutachten sei festgestellt worden, dass in den Bächen keine toxischen Einflüsse, die auf den Altstandort zurückzuführen wären, erkennbar seien.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Umsetzung der Sicherungsvariante seien Entmunitionierungsarbeiten im Bereich der Kreisstraße 81 erforderlich geworden. Im Herbst 1998 sei es in diesem Bereich aufgrund besonders hoher Niederschlagsereignisse verschiedentlich zu Wasseraustritten auf die Kreisstraße gekommen. Es seien daraufhin Rückhaltemaßnahmen geschaffen worden, aus denen ggfs. kontaminiertes Oberflächenwasser über Schwebstofffilter in einen Feuerlöschteich geleitet worden sein. Von dort habe es zusammen mit anderem zufließenden Oberflächenwasser aus nicht kontaminierten Bereichen breitflächig dem Rügelbach zuströmen können. Die laufende Überwachung dieser Oberflächenwässer obliege dem vor Ort arbeitenden Chemiker der Fa. Tauber, Herrn Dr. Seidel. Die im firmeneigenen Labor erreichbare Nachweisgrenze von 0,01 mg pro Liter Nitroaromaten sei für die Gewässerüberwachung ausreichend. In dem in dem Rückhaltebecken an der Kreisstraße 81 aufgefangenen Wasser (bis auf 1 Messwert), sowie im Ablauf des Feuerlöschteichs sei der o.g. Wert von 0,01 mg lediglich in zwei Fällen überschritten worden. Dass in den Sedimenten höhere Gehalte von Nitoraromaten festzustellen gewesen seien, sei bekannt und insoweit folgerichtig, als sich unter den damals herrschenden Umgebungsbedingungen Sprengstoffteilchen eher an feine Bodenteilchen binden würden als in Wasser lösen. Zu beachten sei allerdings, dass diese Sedimentwerte auf dem Räumgelände der C-Zone gemessen worden und das Sediment auch dort verblieben sei. Dies stelle keine Verschlechterung der seit 70 Jahren bestehenden Situation dar.

Zur Ableitung von unverschmutztem Niederschlagswasser aus dem oberen nicht kontaminierten Bereich des Standortgeländes würde seit Januar 1999 ein Kanal entlang der Kreisstraße errichtet. In diesem Zusammenhang sei auch ein Revisionsschacht eingebaut worden. Er befinde sich zwar einige Meter neben dem Schacht der alten Werkskanalisation, stünde mit dieser jedoch nicht in Verbindung. Die gesamten Baumaßnahmen zur Ableitung des unverschmutzten Niederschlags- und Oberflächenwassers aus dem oberen Geländeteil diene dazu, dieses Wasser von kontaminierten Wasser getrennt zu halten, um so die künftig zu fassende und auf zubereitende Wassermenge (Zwischenabfluss) möglichst gering zu halten.

 

1996 sei noch über die Möglichkeit einer vollständigen Entmunitionierung und Sanierung des belastenden Bodens diskutiert worden. In die Überlegungen sei auch das Problem der Wasserhaltung bei dann offenliegenden kontaminierten Räumabschnitten einbezogen worden. In diesem Zusammenhang habe Herr Dr. Frank Riesbeck in Verbindung mit einem weiteren Gutachter, Herrn Dr. Kamps auf die Notwendigkeit der Fassung und Aufbereitung dann anfallender kontaminierter Wässer hingewiesen. Im übrigen habe Dr. Kamps in seinem Gutachten vom Oktober 1996 hierzu bereits Skizzen vorgelegt.

 

Die Landesregierung habe 1997 beschlossen, das Gelände nicht vollständig zu sanieren, sondern zu sichern und zu überwachen. Folgerichtig hätten danach entsprechende Aktivitäten nicht beobachtet werden können.

1994 seien rund um den Standort 12 Grundwasserpegel zur Überwachung des Grundwassers errichtet worden. Bisher seien bei sämtlichen turnusmäßig durchgeführten Messungen keine von der Muntionsfabrik ausgehenden negativen Einflüsse festgestellt worden.

Alle erforderlichen Maßnahmen würden unter umwelttechnischen und -rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet und durchgeführt.

Während die Munitionsräumung im umzäunten Bereich der Kernzone des Fabrikgeländes im Frühjahr des Jahres abgeschlossen werden solle, dies gelte jedoch nicht für die nähere Umgebung, sollten Abdeckung und Wasserfassung als die sich sodann anschließenden Maßnahmen in ca. 1 1/2 Jahren insgesamt abgeschlossen sein.

Nach alledem ist ein strafbares Verhalten nicht erkennbar. Es liegt auf der Hand, dass während der Realisierungsphase teilweise nur provisorische Maßnahmen getroffen werden können. Dies lässt sich im Interesse der zügigen Gesamtverwirklichung des Projekts nicht vermeiden. Fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten kann den Verantwortlichen nicht nachgewiesen werden.

Dies gilt sowohl für den Tatbestand der Gewässerverunreinigung, als auch für den Tatbestand der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Bescheid steht Ihrem Mandanten das Rechtsmittel der Beschwerde zu, die binnen einer Frist von 2 Wochen entweder hier oder bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz eingegangen sein muß.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Golumbeck)

Staatsanwältin

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Erneute Tätigkeit

 

Meine Leistungen: ...Ihr Vorsprung

Heilpraktiker / Sachverständiger für Altlasten / Rüstungsaltlasten

Altlasten, Recherchen, Kontakte, Berichterstattungen, Beurteilungen, Umweltschutz

Gunther Heerwagen Hauptstraße 32

eMail: Heerwagen@aol.com D- 54587 Birgel

homepage: http://members.aol.com/heerwagen Telefon 06597-3665

Fax -4896

Kripo Wittlich

Per Fax 06571-3697

Betr.: Rüstungsaltlast Hallschlag / Gesetzesverstöße

Bezug: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) u.a.

 

 

Dienstag, 4. Mai 1999

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der 18. Kalenderwoche wurde durch die Baufirma Balter vom Kerngelände der Rüstungsaltlast, ehemalige Munitionsfabrik in Hallschlag/Kehr, entlang einer Hecke oberirdisch, im unteren Verlauf vor Einleitung in den Vorfluter Rügelbach, durch eine Weidefläche unterirdisch, ein abwasserführendes Kunststoffrohr verlegt.

Für die Einleitung in den Vorfluter Rügelbach, Gewässer III. Ordnung besteht meines Wissens keine gesetzlich zwingend erforderliche Einleitungserlaubnis und war auch zu keinem Zeitpunkt beantragt.

Das in den Vorfluter Rügelbach abgeleitete, von schadstoffhaltigen Flächen des Werksgeländes abgepumpte kontaminierte Sickerwasser und bisher nicht verunreinigtes Oberflächen- und Niederschlagswasser wird in mehreren auf dem ehemaligen Werksgelände ungenehmigt angelegten Auffangbecken/Klärteichen vermischt. (konzentriert schadstoffhaltiges Wasser verdünnt/bisher schadstofffreies Wasser verunreinigt)

Rotfärbung von Pfützen auf dem Gelände beweisen, bei den in den vergangenen Tagen herrschenden Temperaturen, Sprengstoffgehalte von über 100 bis 300 Milligramm pro Liter an TNT oder STV.

Infolge Auswaschungen bei auftretenden Niederschlagsereignissen oder Einpumpen besonders stark kontaminierter Wässer können die Konzentrationen der Schadstoffe bei Messungen zu verschiedenen Zeitpunkten in der Ableitung in den Vorfluter stark variieren.

Zur Zeit wird nach einer unkontrollierbaren Sedimentation dieses Wasser aus einem Überlauf ungereinigt zum Abfluß in den Rügelbach gebracht. Vor der 18. Kalenderwoche wurde dieses Wasser gesetzeswidrig auf der Weidefläche des Bauern Kießling verrieselt.

Aus fachlicher Sicht ist anzuraten, sowohl in den Teichen, als auch auf den Weideflächen Sedimentproben zu ziehen bzw. zu recherchieren, ob in den vergangenen Monaten, mit welchen Ergebnissen, diese Flächen durch die Firma Tauber beprobt worden waren.

Das Ergebnis einer heute früh erfolgten Beprobung an der Einleitungsstelle des abgeleiteten Wassers in den Vorfluter mit dem TNT-Schnelltest der Firma Merk ergab ein positives Ergebnis für sprengstofftypische Verbindungen (STV).

Sprengstoffhaltige Abwässer dürfen grundsätzlich nicht in Gewässer eingeleitet werden.

Ich bitte durch geeignete Beprobungen Beweissicherung zu betreiben und mich über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, unter Mitteilung des Aktenzeichens, zu benachrichtigen.

Mit freundlichem Gruß automatisch versandt, deshalb ohne Unterschrift Gunther Heerwagen