Parlamentarische Anfragen können Abgeordnete einer Fraktion stellen.

Die Landesregierung beantwortet diese schriftlichen Anfragen innerhalb von etwa 3 bis 4 Wochen ebenso schriftlich.

Die Drucksachen dieser Anfragen sind allen Abgeordneten und der Öffentlichkeit zugänglich.

Drucksachen dienen somit der parlamentsöffentlichen Dokumentation von politischen Bemühungen und bewirken oft Veränderungen bei Mißständen.


Guiness-Buch Rekordverdächtig

Bei den zahlreichen


Anfragen zur Rüstungsaltlast Hallschlag


handelt es sich wohl um den thematisch am meisten aufgegriffenen Einzelsachverhalt bei parlamentarischen Drucksachen.


Hier gilt mein besonderer Dank den Fraktionen von Bündnis90/DIE GRÜNEN und ganz besonders den


Abgeordneten:     Dr. Harald Dörr  a.D.

und                     Dietmar Rieth MdL


Sie sind den gegebenen Anregungen gefolgt und haben den ihnen gewährten Informationsvorsprung gegenüber Landesbehörden mit dem Ziel einer Sanierung der Altlast Espagit in Ausübung ihres Mandats ausgenutzt.


Petition


Zum parlamentarischen Leben gehört auch die Petition.

Petitieren kann jede/r Bürger/in.


Abgeordnete aller Fraktionen mussten im Herbst 1999 im Petitionsausschuß über rund 500 eingereichte Bittstellungen beraten. Zahllose Behörden werden aktuell zur Petition zu einer aktuellen Stellungnahme aufgefordert.


Petition zur Änderung des

Sanierungskonzeptes


Im Spätherbst 1999 wurden die Petitionen lapidar abgelehnt. (TEXT)


Im Laufe des Petionsverfahrens haben sich eine Reihe von Pannen beim Bürgerbeauftragtenbüro und anderen behördlichen Stellen gezeigt. So wurde ein  Petitionstext versehentlich an eine Computerfirma gefaxt, die Presse über unzutreffende Anzahlen eingegangener Bittstellungen unterrichtet und zu guter Letzt wurde eine zugestellte Einschreibesendung mit Rückschein durch den Postbeauftragten versäumt  an der Poststelle abzuholen. Trotzdem scheute sich der Bürgerbeauftragte nicht, dem Petitionsauschuß bereits am Folgetag des eingangs des schließlich erneut zugesandeten Schriftstückes, dem Ausschuß einen seiner Auffassung nach „ausgewogenen und abschließenden" Beschlußvorschlag" zu unterbreiten.  (BRIEFWECHSEL im Verfahren)

Parlamentarisches

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